Antrag: | Satzungsänderung - Beschlussfähigkeit |
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Antragsteller*in: | Luisa Milazzo (KV Leipzig) |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 06.09.2025, 10:25 |
Ä2 zu A1: Satzungsänderung - Beschlussfähigkeit
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antragstext
Von Zeile 9 bis 12 löschen:
(4) Außerordentliche Mitgliederversammlungen können bei Bedarf auf Beschluss des Kreisvorstands, auf schriftlichen Antrag von 150 Mitglieder des Kreisverbands oder auf Beschluss einer ordentlichen Mitgliederversammlung unter Angabe der Tagesordnungspunkte innerhalb einer Frist von einer Woche einberufen werden.
Zustimmung
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(4) Außerordentliche Mitgliederversammlungen können bei Bedarf auf Beschluss des Kreisvorstands, auf schriftlichen Antrag von 150 Mitglieder des Kreisverbands oder auf Beschluss einer ordentlichen Mitgliederversammlung unter Angabe der Tagesordnungspunkte innerhalb einer Frist von einer Woche einberufen werden.
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